26.05.2020
Die FREIEN WÄHLER in der Gemeinderatssitzung

Am 10. Januar 2020 wurde das Bürgerbegehren „Kein Verkauf des Grundstückes im Ortszentrum Gablingen an einen Investor“ beim Bürgermeister Hörmann eingereicht. Die Beschlussfassung über die Zulässigkeit und die Festlegung des Termins des Bürgerentscheides auf den 26. April 2020 erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 04. Februar 2020. Zeitgleich erfolgte eine Beschlussfassung seitens des Gemeinderates Gablingen für ein Ratsbegehren „In der Ortsmitte zeitnah Wohnraum schaffen“, das ebenfalls am 26. April 2020 als Entscheid durchgeführt werden sollte.

Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde seitens der Initiatoren des Bürgerbegehrens am 20. März 2020 beantragt, den geplanten Termin zum Bürgerentscheid zu verschieben. Im eingerichteten Ferienausschuss (14. April 2020) wurde dem Antrag in öffentlicher Sitzung zugestimmt. Frau Ruf teilt mit, dass der Verkauf des Grundstücks an einen Investor von den Bürgern negativ bewertet wurde. Bei den Kommunalwahlen am 15. März 2020 wurden die Mitglieder des Gemeinderates für die nächsten 6 Jahre neu gewählt. Nach Bekanntgabe der Zusammensetzung war ihr klar, dass an der bisherigen Beschlusslage nicht festgehalten werden kann. Im neuen Gemeindeentwicklungsausschuss soll das weitere Vorgehen neu beraten werden.

Am 25. Mai 2020 erfolgte die mündliche Zusage von Herrn Klaus Heidenreich, einer der drei Initiatoren, das Bürgerbegehren unter der Voraussetzung zurückzunehmen, dass das Grundstück nicht verkauft wird und das Ratsbegehren zurückgenommen wird. Die schriftliche Rücknahme mit den erforderlichen Unterschriften der drei Initiatoren liegt vor. Eine Abstimmung mit der Kommunalaufsicht ist erfolgt. Gemeinderat Heidenreich stellt fest, dass aufgrund der neuen Situation die Rücknahme des Bürgerbegehrens „Zeit und Geld“ spart.

Link zum Protokoll der Gemeinderatssitzung