18.05.2021
Die FREIEN WÄHLER in der Gemeinderatssitzung

Die Freie Wähler Fraktion haben die Argumente zum Beitritt der Kommunalen Verkehrsüberwachung nicht überzeugt, da das Hauptproblem Abends und Nachts, sowie an Sonn- und Feiertagen nicht richtig geklärt ist und mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.

Hier der entsprechende Auszug aus der Niederschrift der Gemeinderatssitzung:

Frau Haupeltshofer (Mitglied der Vorstandschaft des Kommunalunternehmen "Verkehrsüberwachung Schwaben Mitte") stellt die Ergebnisse der im April ermittelten Verkehrsdaten in Gablingen (Grünholderstraße), Lützelburg (Ziegeleistraße) und Holzhausen (Wertinger Straße) vor. Die Messung hat an allen Stellen ergeben, dass ca. 50 % der Fahrzeuge die vorgeschriebene Geschwindigkeit überschritten hatten. Eine Sensibilisierung für die gefahrene Geschwindigkeit ist das Ziel der Überwachung, ebenso wie die Parkraumüberwachung. Das 2007 gegründete gemeinsame Kommunalunternehmen ist eine behördliche Einrichtung unter der Aufsicht des Landratsamtes mit aktuell 39 Trägerkommunen. Die Kommune bestimmt wo, wann und wieviel überwacht wird. Bei einem Beitritt werden zusammen mit der Kommune und der Polizei die Überwachungsmaßnahmen und Überwachungszeiten festgelegt. Das Unternehmen ist für alle Verfahrensschritte zuständig. Die Beschäftigten im Außendienst haben eine umfangreiche Ausbildung bei der Bayerischen Verwaltungsschule absolviert. Als Aufnahmekosten fällt eine Stammkapitaleinlage (1,50 €/Einwohner) = 7.500 € zzgl. eine Ausgleichszahlung in Höhe von 2.665,30 € an. Die Gebühr für die Überwachung des fließenden Verkehrs beträgt 190 € pro Stunde zzgl. einer Anfahrtspauschale von 85 € pro Messtag. Die Gebühr für die Überwachung des ruhenden Verkehrs beläuft sich auf 65 € pro Stunde. Die Gebühr für eine Geschwindigkeitstafel/- datenerfassungsgerät beträgt 30 – 60 €/Woche. Ab 20:00 Uhr fallen Zuschläge für Überwachungen an. Mit den Stundensätzen ist die gesamte Abwicklung des VOWi-Verfahrens, einschl. Fahrerermittlung, Einspruchsbearbeitung und Vollstreckung abgegolten. Das Kommunalunternehmen arbeitet ohne Gewinnerzielungsabsicht. Die Tarife sind nach dem Kostendeckungsprinzip kalkuliert. Die Verwarn- und Bußgelder fließen zu 100 % der Kommune zu. Frau Ruf dankt Frau Haupeltshofer für die umfangreichen Informationen. Sie betont, dass das wichtigste Argument für einen Beitritt die Sicherheit ist. Nachdem in der Verwaltung und in den Bürgerversammlungen immer wieder Beschwerden, vor allem zu den gefahrenen Geschwindigkeiten und zur Parksituation kommen, ist es Zeit zu handeln. Alternativ wird von den Freien Wählern vorgeschlagen weitere Geschwindigkeitsmessgeräte mit der Möglichkeit der Auswertung einzusetzen. Die von der Gemeinde an verschiedenen Stellen aufgestellten Messgeräte führen nicht immer zu einer Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeit. Die kommunale Verkehrsüberwachung kann nur innerhalb der Ortstafeln eingesetzt werden. Derzeit sind insgesamt 11 Verkehrsüberwacher tätig. Über die Anpassung der Personalstärke wird einmal jährlich entschieden. Bei der Feststellung von Fehlverhalten im ruhenden Verkehr erfolgt erst ein Hinweis mit einer „gelben Karte“. Es wird nachgefragt, wie die Situation bei durch parkende Fahrzeuge entstehenden Engstellen (Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen etc.) ohne Park-/Haltverbote ist. Dieses Fehlverhalten wird konsequent geahndet (klare Regelung nach StVO).

Link zu den Protokollen der Gemeinderatssitzung